Für einen Umzug, der die Pflege erleichtert
Mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 kann der Umzug in eine geeignete barrierefreie Wohnung als Verbesserung des Wohnumfelds gefördert werden. Er muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit wiederherstellen.
- Mit Ihrer Pflegekasse die Voraussetzungen klären.
- Ein detailliertes Umzugsangebot einholen.
- Den Antrag vor dem Umzug stellen und die Entscheidung abwarten.
Höchstbetrag je Maßnahme, keine pauschale Auszahlung. Alter allein begründet keinen Anspruch. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Ein Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim wird hierüber nicht gefördert.
Bundesgesundheitsministerium · Informationen der TK
Stand: Oktober 2026

